BST - Transporte
Frankfurter Chaussee 57
D-15370 Vogelsdorf
Tel. :+49 33638/ 896810
E-Mail : info (at) bst-spedition.de
Inhaberin: Carmen Reinsch
Finanzamt: Strausberg
Ust. - Ident.- Nr. : DE278195196
Inhaltsverantwortlich lt.§6 MD StV: Carmen Reinsch
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Unsere Transportpreise verstehen sich inklusive der Kosten für Maut, Genehmigungen und Eigenbegleitung.
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Mindestabrechnungssatz 1 Stunde zzgl. Fahrzeit - Ausnahme Pauschalen
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Kosten für Polizei, Streckenprüfung, verkehrslenkende Maßnahmen sowie sonstige Kosten für behördlich angeordnete
Sicherheitsvorkehrungen werden in gleicher Höhe zzgl. 50,- € Auslageprovision gesondert weiterberechnet.
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Pro Fahrzeug sind jeweils 2 Stunden für Be- / Entladung frei. Darüber hinaus wird der jeweils gültige Stundensatz für
die entsprechende Fahrzeugeinheit berechnet.
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Sollten Termine ohne ausdrückliches Verschulden nicht eingehalten werden können (z.B. wegen schlechter Witterung
wie Schnee, Glatteis oder sonstigen hoheitlichen und höheren Gewalten) haften wir in keiner Weise für evntl.
Lieferfristenüberschreitungen
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Standkosten für unsere Fahrzeuge bzw. sonstige zusätzlich entstandene Kosten, die aufgrund o.a. Gewalten
entstehen sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen
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Um eine reibungslose Transportdurchführung zu gewährleisten, sind sie verpflichtet, genaue Informationen über
Besonderheiten wie Gewichtsverteilung - Schwerpunkt der Ladung - Toreinfahrten - Lade-/ Entladevorschriften -
Plane oder Verpackungsart der Ladung - bei Auftragserteilung anzuführen.
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Transportdurchführung unter Voraussetzung der Erteilung der Transportgenehmigungen, der Erfüllung der
Genehmigungsauflagen und des Transportablaufes
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Die jeweiligen Zufahrtswege müssen frei und befahrbar sein
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spezielle Ladehilfsmittel - Traggestelle, Abstützvorrichtungen - sowie erforderliche Verschläge oder Flats müssen
kundenseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
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Bei Maß- und/ oder Gewichtsüberschreitungen müssen die Preise neu vereinbart werden, für die uns genannten
Abmessungen und Gewichte zum Angebots-/ Auftragszeitpunkt ist der Besteller verantwortlich. Wir behalten uns vor,
beim Feststellen von Maß- und / oder Gewichtsüberschreitungen bei Ladungsübernahme die Transportdurchführung
abzulehnen und einen Ausfall von 50 % der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen.
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Die Transportdurchführung am Übernahmetermin ist von der Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen
durch die zuständigen Behörden und der Verfügbarkeit der Technik nach Erhalt abhängig
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Für die Nichteinhaltung vereinbarter Termine aufgrund fehlender behördlicher Zustimmungen und anschließender
Verfügbarkeit der Technik lehnen wir vorsorglich jede Haftbarhaltung aufgrund von Lade-/
Lieferfristüberschreitungen für Großraum- und Schwertransporte ab.
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In Abstimmug mit dem Auftraggeber werden Fahrzeugreservierungen, trotz fehlender behördlicher Genehmigung für
Großraum-/ Schwertransporte bis 24 Std. vor vereinbartem Transporttermin mit 50% der Frachtrate und bei Erhalt
der Genehmigung lt. Vereinbarung abgerechnet.
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Der Kalkulationszeitpunkt ist identisch mit dem Datum der Offerterstellung.
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Die Inhaberin der BST - Transporte hat am 29.08.2011 die überarbeiteten Geschäftsgrundsätze verabschiedet. Die
darin formulierten Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen Standards, nach denen wir unser
Handeln ausrichten.
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Jeder Auftragnehmer und Auftraggeber ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Gespräche
und Handlungen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden sind verboten.
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Wir beachten die Regeln des Kartellrechts, die unter anderem Absprachen mit Wettbewerbern über Preise und
Bedingungen, die Weitergabe von wettbewerbsrelevanten Informationen an Wettbewerber oder die Abgabe von
Scheinangeboten verbieten.
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Kundenschutz gilt als vertraglich vereinbart. Es dürfen keine auftragsbezogenen / vertraulichen Informationen an
Dritte weitergereicht werden. Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht für die Öffentlichkeit bestimmten
Informationen, die für Wettbewerber von Nutzen sein oder bei ihrer Offenlegung dem Unternehmen oder dessen
Kunden bzw. Geschäftspartnern schaden könnten Auftragnehmer dürfen bei der Wahrnehmung der ihnen
übertragenen Aufgaben anderen, wie z. B. Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern
("Geschäftspartner"), keine unberechtigten Vorteile in Aussicht stellen oder gewähren.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Selbstauskunft an den Auftraggeber abzugeben. Zur offenen und effektiven
Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Die geltenden Embargovorschriften
der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sind einzuhalten. Insbesondere
werden Transaktionen mit Beteiligten, Begünstigten oder Unternehmen, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind,
die von einer der vorgenannten Institutionen verabschiedet wurden, abgelehnt.
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Sowohl untereinander als auch gegenüber unseren Geschäftspartnern respektieren wir die Würde und
Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und dulden keine Benachteiligung oder Beleidigung aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Identität. Kein Mitarbeiter darf im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit den
üblichen Rahmen übersteigende Geschenke, Einladungen oder sonstige Zuwendungen annehmen. Zahlungen,
Angebote, Geldgeschenke oder ähnliches von Wert mit der Absicht der Bestechung, um ein Geschäft zu bekommen
oder zu behalten oder um sich einen unerlaubten Vorteil weltweit zu sichern, sind verboten.
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Für Porto und Papiere werden 0,90 € berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
... das sind unsere AGB’s
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